Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kosmobauer OHG

Stand: 27. Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Kosmobauer OHG regeln den Verkauf der durch die Kosmobauer OHG angebotenen Produkte und das Erbringen von Leistungen an und mit den Produkten.

(2) Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen bestimmen sich, in nachfolgender Reihenfolge, aus (i) einem zwischen der Kosmobauer OHG und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag mit den beigefügten Anlagen; (ii) dem Angebot, der Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung (zusammenfassend der „Auftrag“); (iii) ergänzenden Leistungsbeschreibungen, einschließlich auch überlassener Bedienungsanleitungen und der technischen Spezifikationen für die Produkte; (iv) diesen AGB; und (v) den gesetzlichen Bestimmungen (zusammenfassend der „Vertrag“).

(3) Die AGB gelten sowohl für Kunden, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, als auch für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.

(4) Ist der Kunde ein Unternehmer, gelten die nachstehenden AGB für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Kosmobauer OHG und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Kosmobauer OHG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Angebote | Vertragsschluss | Vertragsgegenstand

(1) Die Angebote der Kosmobauer OHG gegenüber Unternehmern, gleich ob mündlich oder schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Angaben in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und sonstigen, durch die Kosmobauer OHG veröffentlichten Werbematerialien sind nicht bindend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Abweichungen von öffentlichen Äußerungen über Eigenschaften der Produkte bleiben unberührt.

(3) Die Angebote und/oder Aktionsangebote auf der Website der Kosmobauer OHG und mit ihr verbundener Unternehmen stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt und die Leistung.

(4) Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung oder eine Bestellung über die Website der Kosmobauer OHG ist ein bindendes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrags sowie ggf. eines Dienst- oder Werkvertrags mit der Kosmobauer OHG für die Montage und Inbetriebnahme der jeweiligen Produkte.

(5) Die Kosmobauer OHG kann das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags durch Auftragsbestätigung und/oder Rechnungsstellung annehmen. Der Auftragsannahme gleich ist die Versendung der Rechnung.

(6) Vertragsgegenstand sind die im Auftrag näher bezeichneten Produkte sowie Dienst- und Werkleistungen.

(7) Ist das gewünschte Produkt nicht verfügbar, informiert die Kosmobauer OHG den Kunden hierüber unverzüglich und unterbreitet, soweit möglich, ein Ersatzangebot. Lehnt der Kunde das ersatzweise angebotene Produkt ab, oder kann ein Ersatzprodukt nicht angeboten werden, steht den Parteien ein Sonderrücktrittsrecht zu. Die Kosmobauer OHG wird durch den Kunden geleistete Anzahlungen unverzüglich erstatten. Auf § 3 Abs. 1 wird ergänzend verwiesen.

§ 3 Leistungen der Kosmobauer OHG

(1) Die Kosmobauer OHG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass aufgrund der weltweiten Lieferprobleme für Produkte im Bereich der erneuerbaren Energien aktuell die Lieferung bestimmter Fabrikate von Anlagen und Komponenten nicht zugesichert werden kann. Ist das ursprünglich vereinbarte Fabrikat nicht lieferbar, wird die Kosmobauer OHG dem Kunden ein mindestens gleich- oder höherwertiges Ersatzprodukt des gleichen oder eines vergleichbaren Herstellers mit vergleichbaren Garantien anbieten. Der Kunde kann dem Ersatzprodukt innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gilt das Ersatzprodukt als genehmigt. Bei berechtigtem Widerspruch steht beiden Parteien ein Sonderrücktrittsrecht zu. Die Kosmobauer OHG wird den Kunden unverzüglich informieren, soweit Lieferschwierigkeiten absehbar sind.

(2) Soweit für die jeweils vertragsgegenständlichen Produkte erforderlich und vereinbart, bereitet die Kosmobauer OHG bzgl. des jeweiligen Produkts die Anfragen beim zuständigen Netzbetreiber vor, übermittelt diese und erbringt die An- und Fertigmeldung der Anlagen. Auf § 8 Abs. 7 wird verwiesen.

(3) Nicht Gegenstand der durch die Kosmobauer OHG zu erbringenden Leistungen ist das Setzen von Messsystemen, einschließlich eines Zweirichtungszählers oder des Zählers für Wärmepumpen. Diese Leistung ist durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber auszuführen.

(4) Soweit nicht explizit durch den Kunden gesondert beauftragt, sind die Neuinstallation oder Erweiterung eines Zählerschranks, Anpassen der vorhandenen Elektroinstallationen im Haus des Kunden, Herstellen eines Internetanschlusses und Bereitstellen der für den Internetanschluss erforderlichen Geräte, z.B. ein Router, als auch die Abstimmung mit den Anbietern der Telekommunikationsleistungen, nicht Gegenstand des angebotenen Leistungsumfangs. Auf die Mitwirkungsleistungen des Kunden gem. § 8 Abs. 5 und 6 wird verwiesen.

§ 4 Besondere Bestimmungen beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen

(1) Die im Lieferumfang enthaltene Unterkonstruktion der PV-Anlage ist ein handelsübliches Produkt mit einer angemessenen Qualität von einem anerkannten Hersteller. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats ist nicht vereinbart und nicht geschuldet.

(2) Die mit der durch die Kosmobauer OHG angebotenen Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag. Soweit darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der Anlagen erforderlich sind, werden diese gesondert berechnet. Die Kosmobauer OHG wird ein entsprechendes Angebot erstellen.

(3) Die Leistung der PV-Anlage wird durch die Anzahl und die Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die Gesamtleistung der installierten PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen, als in der Bestellung angegeben. Die in der Bestellung angegebene Gesamtleistung und der Preis beziehen sich ausschließlich auf die Anzahl der Module und deren jeweilige Nennleistung, wie sie sich aus dem durch den Hersteller der Module herausgegebenen technischen Datenblatt ergeben, sind jedoch ausdrücklich keine Zusicherung bzgl. der Gesamtleistung der PV-Anlage.

§ 4a Besondere Bestimmungen für Wärmepumpen

(1) Die im Lieferumfang enthaltene Wärmepumpe entspricht den im Auftrag bezeichneten technischen Spezifikationen. Die Kosmobauer OHG schuldet die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpe entsprechend den Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik.

(2) Die Heizleistung und der Wirkungsgrad (COP/SCOP) der Wärmepumpe sind von zahlreichen Faktoren abhängig, insbesondere von der Gebäudedämmung, den Außentemperaturen, der Vorlauftemperatur und dem Nutzerverhalten. Die im Angebot oder in Herstellerunterlagen genannten Leistungswerte sind Laborwerte unter Normbedingungen und stellen keine Garantie für den tatsächlichen Betrieb dar.

(3) Der Kunde hat vor Vertragsschluss sicherzustellen, dass die baulichen und technischen Voraussetzungen für den Betrieb einer Wärmepumpe am Installationsort gegeben sind. Hierzu zählen insbesondere ausreichende elektrische Anschlussleistung, geeignete Aufstellflächen und die Einhaltung der Mindestabstände gemäß den geltenden Lärmschutzvorschriften.

(4) Die Beantragung und Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen (z.B. für Erdwärmebohrungen) obliegt dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

§ 4b Besondere Bestimmungen für Ladestationen (Wallboxen)

(1) Die im Lieferumfang enthaltene Ladestation entspricht den im Auftrag bezeichneten technischen Spezifikationen. Die Kosmobauer OHG schuldet die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme der Ladestation entsprechend den Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladestation gemäß § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden. Bei Ladestationen mit einer Ladeleistung von mehr als 11 kW ist zusätzlich die Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Die Kosmobauer OHG unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Anmeldung.

(3) Die tatsächliche Ladeleistung ist abhängig von der vorhandenen elektrischen Infrastruktur, dem Fahrzeug und weiteren technischen Faktoren. Die im Angebot genannte maximale Ladeleistung setzt eine entsprechende Auslegung der Hausinstallation voraus.

(4) Für die Integration der Ladestation in ein bestehendes Energiemanagementsystem oder die Anbindung an eine PV-Anlage sind ggf. zusätzliche Komponenten erforderlich, die gesondert zu beauftragen und zu vergüten sind.

§ 4c Besondere Bestimmungen für gewerbliche PV-Anlagen (> 30 kWp)

(1) Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kWp gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsschluss ein Statikgutachten für die vorgesehene Dachfläche vorzulegen, das die Eignung für die zusätzliche Last der PV-Anlage bestätigt. Die Kosten des Gutachtens trägt der Kunde.

(3) Die Kosmobauer OHG erstellt auf Wunsch des Kunden eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diese basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (insbesondere EEG-Vergütungssätze) und durchschnittlichen Ertragswerten für den Standort. Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, abweichende tatsächliche Erträge oder sonstige Umstände können zu erheblichen Abweichungen von der Prognose führen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung stellt ausdrücklich keine Garantie oder Zusicherung dar.

(4) Bei gewerblichen Anlagen unterliegt die Lieferung und Installation dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %, soweit nicht die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind.

§ 4d Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Ertragsprognosen

(1) Soweit die Kosmobauer OHG dem Kunden Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsprognosen, Amortisationsberechnungen oder ähnliche Kalkulationen zur Verfügung stellt, handelt es sich ausdrücklich um unverbindliche Prognosen auf Basis von Annahmen und Durchschnittswerten.

(2) Die tatsächlichen Erträge und die Wirtschaftlichkeit der Anlage sind von zahlreichen Faktoren abhängig, die außerhalb des Einflussbereichs der Kosmobauer OHG liegen, insbesondere:

  • Wetterbedingungen und Sonneneinstrahlung
  • Verschattung und Verschmutzung der Module
  • Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen (EEG, Einspeisevergütung, Steuern)
  • Entwicklung der Strompreise
  • Eigenverbrauchsquote und Nutzerverhalten
  • Alterung und Degradation der Komponenten

(3) Die Kosmobauer OHG übernimmt keine Haftung für das Erreichen prognostizierter Erträge oder Einsparungen, es sei denn, sie hat eine ausdrückliche schriftliche Garantie übernommen.

§ 5 Vor-Ort-Termin

(1) Die Parteien können die Durchführung eines Vor-Ort-Termins vereinbaren, im Rahmen dessen die technischen und baulichen Voraussetzungen am Installationsort geprüft werden.

(2) Auf Basis der Ergebnisse des Vor-Ort-Termins unterbreitet die Kosmobauer OHG dem Kunden ein Angebot für den Kauf, die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Produkte oder konkretisiert ein bereits unterbreitetes Angebot. Beauftragt der Kunde die Kosmobauer OHG im Anschluss an den Vor-Ort-Termin mit der Ausführung der Leistungen, wird eine etwaig durch den Kunden für den Vor-Ort-Termin bezahlte Vergütung oder eine durch den Kunden vorab geleistete Reservierungsgebühr im Rahmen der Endabrechnung des Auftrags angerechnet, soweit nicht abweichend zwischen den Parteien vereinbart.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, (i) der Kosmobauer OHG den für die Durchführung des Vor-Ort-Termins erforderlichen Zugang zum Leistungsort zu verschaffen; und (ii) die sich aus dem Auftrag ergebenden Mitwirkungsleistungen zu den vereinbarten Leistungsterminen jeweils auf eigene Kosten vorzunehmen bzw. bereitzustellen.

(4) Die für den Vor-Ort-Termin vereinbarten Termine sind verbindlich. Soweit ein vereinbarter Termin durch den Kunden weniger als 5 (fünf) Werktage vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt wird, hat der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 75 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Kosmobauer OHG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dieses nur, soweit er die kurzfristige Absage zu vertreten hat.

§ 6 Beantragung von Fördermitteln

(1) Die Beantragung von Fördermitteln durch die Kosmobauer OHG für einen Kunden bedarf einer gesondert zwischen den Parteien zu schließenden Vereinbarung.

(2) Der Kunde hat der Kosmobauer OHG die für die Beantragung und Durchführung des Förderverfahrens erforderlichen Vollmachten und Unterlagen jeweils unverzüglich und innerhalb der gesetzten Fristen zur Verfügung zu stellen. Die Kosmobauer OHG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die verzögerte Übermittlung von erforderlichen Unterlagen und Vollmachten zur Ablehnung eines Förderantrags führen kann.

(3) Die Kosmobauer OHG haftet ausdrücklich nicht für die Förderfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen oder die Gewährung einer Förderung in einer bestimmten Höhe.

(4) Schließt das Förderprogramm einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus, kann eine verbindliche Auftragserteilung erst nach Zustellung des Förderbescheids erfolgen. Aufgrund der langen Bearbeitungsfristen durch die zuständigen Behörden kann es zwischen Antragstellung und Zuschlag der Fördermittel zu Erhöhungen der Materialpreise kommen. Wurde zwischen den Parteien ein bedingter Vertrag über das Erbringen der Leistungen geschlossen, steht dem Kunden für den Fall der zwischenzeitlichen Preiserhöhung ein Sonderrücktrittsrecht zu.

(5) Soweit der Kunde Fördermittel selbst beantragt, hat er die Kosmobauer OHG rechtzeitig und umfassend hierüber und über etwaig zu beachtende Voraussetzungen für die Gewähr der Fördermittel zu informieren. Die Kosmobauer OHG haftet ausdrücklich nicht für die Versagung einer Förderung, soweit diese auf eine unzureichende oder verspätete Information der Kosmobauer OHG durch den Kunden zurückzuführen ist.

§ 7 Sonderrücktrittsrechte der Parteien

(1) Die Kosmobauer OHG kann, ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, vom Vertrag zurücktreten, wenn die technischen, baulichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen vor Ort eine Durchführung des Auftrags zu den vereinbarten Bedingungen nicht ermöglichen und der Kunde trotz Mahnung durch die Kosmobauer OHG diese Mängel nicht binnen 4 (vier) Wochen nach Mitteilung fachgerecht behoben hat. Auf § 8 und § 9 wird verwiesen.

(2) Ist die Zustimmung des Netzbetreibers, von Behörden oder weiteren Dritten für die Herstellung der beauftragten Anlagen erforderlich, steht den Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Genehmigungen verweigert werden und sie auch bei Aufwenden eines angemessenen Aufwands nicht erlangt werden können.

(3) Geht dem Abschluss über den Kauf und die Installation einer Anlage ein Antragsverfahren über Fördermittel voran und werden die Fördermittel abgelehnt, steht dem Kunden ein außerordentliches Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

(4) Der Kunde kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn er diesen unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte schließt und der Dritte die Finanzierung ablehnt. Auf Verlangen hat der Kunde der Kosmobauer OHG einen Nachweis der zurückgewiesenen Finanzierungsanfrage vorzulegen.

(5) Bis zum Ausüben des Sonderrücktrittsrechts bereits durch die Kosmobauer OHG auf Wunsch des Kunden erbrachte Leistungen sind entsprechend der Bedingungen des Vertrags zu vergüten. Gleiches gilt, soweit der Kunde geschuldete Mitwirkungshandlungen nicht, oder nicht innerhalb vereinbarter Fristen erbracht hat. Auf § 8 und § 9 wird verwiesen.

§ 8 Allgemeine technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlast, Nutz- und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist, Dachflächen (bei Montage einer PV-Anlage) unverbaut bzw. die vorgesehenen Aufstellungsorte (z.B. der Keller/Technikraum) besenrein und die für die Aufstellung und Montage benötigten Flächen freigeräumt sind.

(2) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der Kosmobauer OHG unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche zur Verfügung zu stellen und hat dafür Sorge zu tragen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten dort fachgerecht und sicher vor Diebstahl und Beschädigung gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

(3) Der Kunde hat einen Zählerschrank gem. den jeweils aktuellen Anforderungen nach VDE/TAB-Standard, oder anderen, sich aus dem Vertrag ergebenden Anforderungen, zur Verfügung zu stellen.

(4) Der Kunde hat eine stabile Internetverbindung zur Verfügung zu stellen, welche die sich aus dem Auftrag ergebende Upload/Download-Leistung erbringt.

(5) Weiter hat der Kunde die für die Verbindung der Anlagen mit dem Internet erforderlichen Anschlüsse und Geräte bereitzustellen. Bis zum vereinbarten Montagetermin hat der Kunde insbesondere auf eigene Kosten eine feste, mit dem Router verbundene Netzwerkleitung am Aufstellungsort der Anlagen bzw. des Wechselrichters bereitzustellen.

(6) Im Standard werden die Anlagen durch die Kosmobauer OHG unter Verwendung eines störungsfreien Netzwerk-Switchs mit dem Netzwerk verbunden. Ist eine durch den Kunden vorbereitete Netzwerkleitung zum vereinbarten Montagetermin nicht vorhanden, verlegt die Kosmobauer OHG lose Netzwerkkabel, um die erforderliche Verbindung zwischen dem Router und dem jeweiligen Produkt herzustellen. Eine Verlegung der Netzwerkkabel in Kabelrohren bzw. Kabelkanälen ist durch die Kosmobauer OHG nicht geschuldet. Das Einbringen lose verlegter Netzwerkkabel in Kabelrohre bzw. Kabelkanäle obliegt dem Kunden.

(7) Der Kunde hat die für die Registrierung und Fertigmeldung der Anlagen erforderlichen Erklärungen abzugeben und hierfür vorbereitete Vollmachten bzw. Formulare zu unterzeichnen.

(8) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist die Kosmobauer OHG berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten und Verzögerungsschäden ersetzt zu verlangen. Die Kosmobauer OHG wird den Kunden auf die Verletzung der Mitwirkungspflicht hinweisen und eine angemessene Nachfrist setzen.

§ 9 Besondere Voraussetzungen und Mitwirkungshandlungen bei PV-Anlagen

(1) Wird die PV-Anlage auf einem Ziegeldach montiert, stellt der Kunde der Kosmobauer OHG vor Beginn der Ausführung der Montage eine angemessene Anzahl von Dach- und ggf. Firstziegeln zur Verfügung, damit Ziegel, die bei der Montage beschädigt werden, ersetzt werden können. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund durch die Kosmobauer OHG vorsätzlich oder grob fahrlässig geschädigten Ziegeln bleiben hiervon unberührt. Sind die beim Kunden verbauten Ziegel nicht mehr am Markt erhältlich, besteht im Falle der Haftung der Kosmobauer OHG lediglich der Anspruch auf Ersatz der beschädigten Ziegel durch ein vergleichbares Modell.

(2) Bei der Montage einer PV-Anlage obliegt dem Kunden die Bereitstellung der Dimensionierung, Auslegung und Anpassung eines Schneefangs.

(3) Der Kunde haftet dafür, dass der Aufstellungsort bei Aufnahme der Leistungserbringung durch die Kosmobauer OHG die Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage erfüllt. Insbesondere hat das Dach die für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählt, dass das Dach die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichts der PV-Anlage erfüllt sowie Unterbau, Dämm- und Isolierschichten, die Dachkonstruktion, der Dachaufbau und die Dachziegel die Montage einer Anlage ermöglichen, ohne dass hierdurch Schäden entstehen. Der Kunde hat diese Voraussetzungen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung durch ein hierfür qualifiziertes Unternehmen prüfen zu lassen.

(4) Die Kosmobauer OHG macht darauf aufmerksam, dass die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Die Kosmobauer OHG kann den Kunden daher lediglich auf mögliche Genehmigungsvorbehalte hinweisen. Zu den Leistungen der Kosmobauer OHG zählt jedoch ausdrücklich nicht die Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage, einschließlich der jeweils geltenden denkmal- oder brandschutzrechtlichen Bestimmungen sowie weiterer baurechtlicher Anforderungen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder örtlichen Satzungen.

§ 9a Besondere Mitwirkungspflichten bei Wärmepumpen

(1) Der Kunde hat vor Beginn der Installationsarbeiten sicherzustellen, dass der vorgesehene Aufstellungsort für die Wärmepumpe (Innen- und/oder Außeneinheit) den technischen Anforderungen entspricht und frei zugänglich ist.

(2) Der Kunde hat die erforderlichen Fundamentarbeiten für Außeneinheiten vor dem vereinbarten Montagetermin auf eigene Kosten durchzuführen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vorhandene Heizungsanlage (Heizkörper, Fußbodenheizung) für den Betrieb mit einer Wärmepumpe geeignet ist. Die Kosmobauer OHG übernimmt keine Haftung für eine unzureichende Wärmeverteilung aufgrund nicht geeigneter Heizkörper.

(4) Der Kunde hat die Anmeldung der Wärmepumpe beim zuständigen Netzbetreiber und die Beantragung eines Wärmepumpentarifs selbst vorzunehmen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

§ 10 Preise | Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Kosmobauer OHG 2 (zwei) Wochen ab Angebotsdatum an den Angebotspreis gebunden.

(2) Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, sind die im Angebot angegebenen Preise inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer; ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB verstehen sich die Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(3) Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und durch die Kosmobauer OHG bekanntgegebenen Bedingungen abgerechnet.

(4) Soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise für die vertragsgegenständlichen Produkte „ab Lager“, einschließlich einer üblichen Verpackung, exklusive Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden gesondert ausgewiesen und sind gesondert zu vergüten.

(5) Geschuldete Zahlungen sind binnen 7 (sieben) Tagen bei Abschlagsrechnungen und 14 (vierzehn) Tagen bei Endrechnungen nach Abnahme des Gewerks bzw. Lieferung der Waren auf das vereinbarte Konto der Kosmobauer OHG ohne Abzüge anzuweisen. Die Kosmobauer OHG ist nach Maßgabe der Bestimmungen in § 13 zu Teilabnahmen berechtigt.

(6) Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sind Kosten entstanden, ist die Kosmobauer OHG berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, anschließend auf die Hauptleistung anzurechnen.

(7) Befindet sich der Kunde in Verzug, oder bestehen begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, sind sämtliche offenen Rechnungen der Kosmobauer OHG sofort zur Zahlung fällig. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden bestehen dann, wenn Auskünfte von Auskunfteien oder der Schufa negativ sind, oder der Kunde 2 (zwei) Mal in Folge mit dem Ausgleich einer fälligen Forderung in Verzug gerät und trotz angemessener Frist den fälligen Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist ausgeglichen hat.

(8) Schuldbefreiende Zahlungen des Kunden können ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der Kosmobauer OHG geleistet werden.

(9) Im Übrigen ergeben sich die Zahlungsbedingungen aus dem jeweiligen Auftrag.

§ 10a Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen | Zusicherung des Kunden

(1) Die Kosmobauer OHG erbringt die vertraglichen Leistungen umsatzsteuerfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind. Von der gesetzlichen Befreiung werden die Installation und die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage erfasst, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die vorstehenden Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

(2) Der Kunde versichert hiermit, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung kennt und diese für seine Bestellung erfüllt sind. Er bestätigt insbesondere, dass die bestellten Produkte in einer Photovoltaikanlage mit einer Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis 30 kWp eingesetzt werden, deren Betreiber er ist bzw. sein wird.

(3) Beträgt die Leistung einer solchen Anlage mehr als 30 kWp, versichert der Kunde, dass die bestellten Produkte in einer solchen Anlage eingesetzt werden, deren Betreiber er ist bzw. sein wird, und dass diese auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen bzw. öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

(4) Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung ausnahmsweise nicht vorliegen, obliegt dem Kunden eine unverzügliche Mitteilungspflicht gegenüber der Kosmobauer OHG.

(5) Der Nullsteuersatz gilt ausschließlich für Photovoltaikanlagen und die für deren Betrieb wesentlichen Komponenten. Für Wärmepumpen, Ladestationen (Wallboxen) und sonstige Produkte, die nicht unter § 12 Abs. 3 UStG fallen, gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.

(6) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht vorliegen, ist der Kunde verpflichtet, der Kosmobauer OHG die nachträglich anfallende Umsatzsteuer zu erstatten. Die Kosmobauer OHG wird dem Kunden eine entsprechende korrigierte Rechnung ausstellen.

§ 11 Aufrechnung | Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde kann mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die Kosmobauer OHG anerkannt wurden. Darüber hinaus kann der Kunde mit Gegenansprüchen aufrechnen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist zulässig, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten, rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Lieferung | Gefahrenübergang

(1) Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist, wenn die Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung üblicherweise auf elektronischem Wege kommunizieren.

(2) In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.

(3) Schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der Kosmobauer OHG verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden der Kosmobauer OHG nicht rechtzeitig versendet, aber die Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der Kosmobauer OHG verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absenden der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle Schäden und Mehrkosten.

(4) Der Beginn der durch die Kosmobauer OHG angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitiges Einholen und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie das Klären aller technischen Fragen voraus, soweit hierfür durch den Kunden beizubringende Informationen erforderlich sind.

(5) Die Kosmobauer OHG ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, wenn hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

(6) Wird die Kosmobauer OHG trotz Anwenden zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen bzw. Verfügungen, eine Pandemie, kriegerische Handlungen, etc) gehindert, auch wenn diese bei Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die Kosmobauer OHG in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, wird die Kosmobauer OHG von ihren Leistungspflichten befreit. Ein Schadenersatzanspruch für den Kunden entsteht hierdurch nicht.

(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Kosmobauer OHG berechtigt, sich den hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzen zu lassen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

(8) Wird bei einem verbindlichen Liefertermin die Lieferung durch Verschulden der Kosmobauer OHG verspätet ausgeführt und erleidet der Kunde einen Verspätungsschaden, kann er frühestens für die Zeit nach Ablauf der von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 (drei) Wochen eine Verzugsentschädigung in Höhe des von ihm nachzuweisenden, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens verlangen, maximal jedoch für jede volle Woche nach Ablauf der Nachfrist 0,5 % und höchstens 3 % des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in Gebrauch genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz nur insoweit, als dass sie sich auf atypische und nicht vorhersehbare Schäden bezieht.

(9) Die Lieferung ist durch den Kunden bei Übernahme auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Die Kosmobauer OHG ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.

(10) Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.

§ 13 Übergabe, Abnahme der Anlagen

(1) Die Übergabe und Abnahme der Anlagen erfolgt nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme durch die Kosmobauer OHG. Die Parteien führen eine förmliche Abnahme durch. Diese wird durch die Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls durch den Kunden einerseits und den Vertreter der Kosmobauer OHG, bzw. den durch die Kosmobauer OHG ggf. beauftragten Subunternehmer andererseits abgeschlossen.

(2) Die Kosmobauer OHG ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Gewerke (z.B. Dachmontage der PV-Anlage, Lieferung und Installation einer Ladestation oder eines Batteriespeichersystems) Teilabnahmen durchzuführen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Die Bestimmungen gem. Abs. 1 gelten für Teilabnahmen entsprechend.

(3) Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme der Leistungen nicht verweigern. Ein unwesentlicher Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel, der den Einsatz der Anlagen zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränkt sowie auch keine Folgeschäden an bestehenden Geräten und Installationen des Kunden befürchten lässt.

(4) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen nicht innerhalb einer durch die Kosmobauer OHG gesetzten, angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde hierzu verpflichtet ist.

(5) Ist der Kunde Unternehmer, steht die vorbehaltlose Ingebrauchnahme der Anlagen der Abnahme gleich, soweit keine wesentlichen Mängel an den Anlagen bestehen.

§ 14 Gewerbliche Schutzrechte | Softwarenutzung

(1) Die Kosmobauer OHG bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch die Kosmobauer OHG angefertigt wurden. Sie dürfen ohne die Genehmigung der Kosmobauer OHG Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch die Kosmobauer OHG sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.

(2) Bezüglich der im Lieferumfang enthaltenen Software sowie hierfür gelieferter Updates, Upgrades und Erweiterungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation in dem Umfang zu nutzen, wie dieses zur ordnungsgemäßen Bedienung der jeweiligen Produkte und Leistungen entsprechend den Bestimmungen des überlassenen Handbuchs und der Anleitungen für diese Produkte erforderlich ist.

(3) Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.

§ 15 Gewährleistung

(1) Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Informationen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

(2) Die Kosmobauer OHG behält sich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung, sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen und keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung der vertraglich vereinbarten Leistung darstellen, auch ohne vorhergehende Ankündigungen durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen ebenfalls keinen Mangel dar.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, hat er seinen gesetzlichen Rügeobliegenheitsverpflichtungen gem. § 377 HGB nachzukommen. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 (ein) Jahr.

(4) Ist der Kunde Verbraucher, hat er Mängelrügen wegen unvollständiger Lieferung und sonstiger, offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 (zehn) Werktagen nach Lieferung bzw. binnen 3 (drei) Werktagen nach erfolgter Abnahme gegenüber der Kosmobauer OHG anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

(5) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Verbrauchern.

(6) Im Fall eines Mangels steht dem Kunden das Recht auf Nacherfüllung zu. Der Kunde kann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die Kosmobauer OHG kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(7) Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den Umständen etwas anderes ergibt.

(8) Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder verweigert die Kosmobauer OHG die Nacherfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(9) Soweit die Hersteller verwendeter Komponenten und Anlagen (z.B. Photovoltaik-Module, Wechselrichter, Speichersystem, Ladestation, Wärmepumpe, etc) Leistungs- und Produktgarantien gewähren, richten sich die Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien nach den Garantiebestimmungen des Herstellers und sind durch den Kunden unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.

(10) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Kosmobauer OHG die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

§ 15a Haftung

(1) Die Kosmobauer OHG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Kosmobauer OHG oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Die Kosmobauer OHG haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kosmobauer OHG oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Kosmobauer OHG der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung der Kosmobauer OHG für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(6) Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter, der Angestellten, der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter, der Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der Kosmobauer OHG.

§ 16 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zwischen der Kosmobauer OHG und dem Kunden offenen Forderungen das Eigentum der Kosmobauer OHG.

(2) Ist der Kunde ein Unternehmer, und besteht ein Kontokorrentverhältnis, behält sich die Kosmobauer OHG das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor.

(3) Ist der Kunde ein Unternehmer, erfolgt jede Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden für die Kosmobauer OHG. Erfolgt diese mit fremden, nicht der Kosmobauer OHG gehörenden Sachen, oder wird die Vorbehaltsware mit solchen fremden Sachen untrennbar verbunden, erwirbt die Kosmobauer OHG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen; für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde der Kosmobauer OHG anteilsmäßig Miteigentum.

(4) Dem Kunden ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor Erwerb des Eigentums an der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen auf das Eigentum der Kosmobauer OHG an der Vorbehaltsware hinzuweisen und die Kosmobauer OHG hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

(5) In den Fällen von § 16 Abs. 8 ist die Kosmobauer OHG nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen berechtigt, die Vorbehaltsware unter Ausschluss etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Kunden zurückzunehmen; in den Fällen von § 16 Abs. 3 ist die Kosmobauer OHG zur Rücknahme im Verhältnis der Miteigentumsanteile berechtigt.

(6) Nach Rücknahme und vorheriger Androhung ist die Kosmobauer OHG zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.

(7) Ein Rücktritt vom Einzelvertrag ist dazu nicht erforderlich. Auch stellen Herausgabeverlangen, Rücknahme, Androhung oder Verwertung keinen Rücktritt vom Kaufvertrag dar.

(8) Soweit der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der Kosmobauer OHG jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der der Kosmobauer OHG zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Kosmobauer OHG, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Kosmobauer OHG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Kosmobauer OHG verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 17 Datenschutz

Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist die Kosmobauer OHG, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Eugen Schlosser und Mykyta Kazmiruk. Datenschutzanfragen sind zu richten an: info@kosmobauer.de.

§ 18 Online-Kommunikation

(1) Erfolgt der Vertragsschluss zwischen der Kosmobauer OHG und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnde Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.

(3) Die Kosmobauer OHG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und Kosmobauer OHG hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag über unsere Website oder außerhalb unserer Geschäftsräume (z.B. bei sich zuhause) abgeschlossen haben, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Widerruf ist zu richten an:

Kosmobauer OHG
Wallstr. 29
46535 Dinslaken
Telefon: +49 (0) 2064 / 1416821
E-Mail: info@kosmobauer.de

Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (§ 20) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Beginn der Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt:

  • bei Dienstleistungsverträgen: ab dem Tag des Vertragsschlusses;
  • bei Kaufverträgen: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
  • bei Verträgen über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung, die getrennt geliefert werden: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

(2) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Kosten der Rücksendung

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 150 EUR geschätzt. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt.

Wertverlust

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(3) Wertersatz für bereits erbrachte Dienstleistungen

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen (z.B. Montage, Installation) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(4) Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

§ 20 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Kosmobauer OHG
Wallstr. 29
46535 Dinslaken
E-Mail: info@kosmobauer.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

  • Bestellt am (*) / erhalten am (*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Datum:
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 21 Streitbeilegungsverfahren

(1) Die Kosmobauer OHG nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.

(2) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

§ 22 Subunternehmer

(1) Die Kosmobauer OHG ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen.

(2) Soweit in diesen AGB oder der Bestellung die Kosmobauer OHG als Erbringer der Leistungen genannt wird, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch etwaige Subunternehmer.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

(2) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

(3) Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz der Kosmobauer OHG.

(4) Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Wahl des Gerichtsstands.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

(6) Diese AGB dürfen dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und die Kosmobauer OHG bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne dieser Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunde nicht wesentlich benachteiligt werden.

(7) Die Kosmobauer OHG wird den Kunden auf die Änderung der Bedingung rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 6 (sechs) Wochen in Textform widersprochen wird.

(8) Bei Änderung der AGB durch die Kosmobauer OHG steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Die Kosmobauer OHG wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen.

Warum Kosmobauer?
E-Check PV-Prüfungen

Als Innungsfachbetrieb führen wir
E-Check PV Prüfungen durch.

Komplette Installation

DC und AC Installation von Photovoltaikanlagen aus einer Hand.

Kundenservice und Service

Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, das den persönlichen Kontakt zu seinen Kunden pflegt. Daher ist unser Service individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Zertifikate und Lizenzen

Wir verfügen über alle erforderlichen Lizenzen und Zertifikate, um Solarenergieprojekte in Deutschland fachgerecht und gesetzeskonform umzusetzen.

Keine versteckten Kosten

Vor Vertragsunterzeichnung besprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten und erstellen ein verbindliches Angebot. Dank unserer transparenten Preispolitik garantieren wir, dass es keine finanziellen Überraschungen gibt.

Know-how im Unternehmen

Der Gründer und die leitenden Elektriker der Firma sind Ingenieure.

Professionelle Dokumentation

Unsere Projekte werden fachgerecht geplant und umfassend dokumentiert, um höchste Qualität und Transparenz zu gewährleisten.

Installation der Solaranlage innerhalb von 4 Wochen

Dank durchdachter Logistik und optimaler Teamkoordination garantieren wir eine schnelle und effiziente Installation Ihrer Anlage.